1. Die Freizeitleiter sind für den reibungslose Ablauf verantwortlich und den Teilnehmern gegenüber weisungsberechtigt.

2. Bei allen Aktionen gelten die üblichen Risiken. Die Freizeitleitung übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus Ungehorsam des Kindes entstehen.

3. Die Fürsorgeberechtigten übernehmen die Kosten und die Organisation eines Rücktransports, sollte das Kind die Freizeit vorzeitig verlassen wollen bzw. müssen.

4. Nach erfolgter Anmeldung und Anzahlung folgen schriftlich genauere Informationen.

5. Falls nicht ausdrücklich vermerkt (s. besondere Hinweise), sind die Fürsorgeberechtigten damit einverstanden, dass ihr Sohn/ihre Tochter am Wandern, Klettern, Sport, Schwimmen und ähnlichen Aktivitäten teilnehmen darf.

6. Mit der bestätigten Anmeldung wird es den CUT-Mitarbeitern gestattet, im Bedarfsfall kleinere Wunden zu behandeln oder Zecken zu entfernen.